Student Trainee Exchange

Programme (STEP)

ELSA-Mitglieder haben durch STEP die Möglichkeit, im Ausland ein juristisches Praktikum in einer Anwaltskanzlei, einer Unternehmung, bei einer internationalen Organisation oder einer Behörde zu absolvieren. In der Regel arbeiten die Praktikanten gegen ein bescheidenes Entgelt, mit dem mindestens die Lebenskosten gedeckt werden sollten. In einzelnen Ländern kann es vorkommen, dass auch unbezahlte Stellen vermittelt werden.

Was sind die Vorteile von STEP gegenüber anderen Praktika?
Die Praktika sind in der Regel bezahlt. Vor Ort erhältst du so eine Vergütung, die in etwa dem Lebensunterhalt entspricht. So musst du dir über die Finanzierung des Lebensunterhalts im anderen Land keine großen Gedanken machen.

Du wirst von deiner Bewerbung bis zum Ende deines Praktikums begleitet. Für die Bewerbung steht dir der lokale STEPer deiner ELSA Lokalgruppe mit Rat und Tat zur Seite. Bist du erst im fremden Land, empfängt dich der STEPer des Ortes, in dem du das Praktikum absolvierst. Er hilft dir auch bei der Wohnungssuche, lädt dich zu ELSA Veranstaltungen ein etc., so stehst du nicht allein da.

Welche Bedingungen gibt es?
Laut eines Beschlusses des International Council Meetings (ICM) muss jeder STEP-Bewerber ELSA Mitglied sein.

Zum Ausfüllen deiner Bewerbung musst du dich bei ELSA ONLINE registrieren. Mehr Informationen zu ELSA ONLINE siehe unten.

Du musst deine Bewerbung wahrheitsgemäß ausfüllen. Solltest du besondere Sprach- oder juristische Kenntnisse angeben, wirst du um Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei deinem lokalen Vorstand für STEP gebeten.

Wie läuft das Praktikum ab?
Hat sich der Arbeitgeber für dich entschieden, wird dich dein Vorstand für STEP informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Lokalgruppe deines Praktikumsortes für dich da. Der dortige STEPer wird dir bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sein und dich bei deiner Ankunft in Empfang nehmen.

Vor Ort wirst Du von der ELSA Lokalgruppe betreut und kannst an deren Veranstaltungen teilnehmen. Von deiner Arbeitsstelle erhältst du in der Regel eine Vergütung, die etwa in Höhe der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes liegen sollte. Ausnahmen hiervon bieten einzelne Länder (kannst du bei deinem STEPer erfragen) und Praktika in internationalen Organisationen.